|
Allgemeine
Geschäfts-und Zahlungsbedingungen
§
1 Gegenstand des Vertrages
1.
MAB Backhaus vermittelt Mietobjekte für Messe-Unterkünfte
zwischen Mieter und Vermieter.
2. Die Vermittlung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der mit
beiden Unterschriften versehene Mietvertrag bei der Vermittlerin
vorliegt.
3. Der Vermieter ist bekannt, dass der Vermieter die Vermittlerin
bevollmächtigt hat, den vorliegenden Mietvertrag im Namen
des Mieters abzuschließen.
§
2 Pflichten des Mieters
1.
Der Nutzer des Mietobjekts (Gast) quittiert dem Vermieter bei
seiner Abreise die Dauer der Übernachtungen und die Anzahl
der Personen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Gäste vorher auf diese
Vertragsvereinbarung hinzuweisen.
3. Der Mitarbeiter des Mieters muss das Mietobjekt und die darin
befindlichen Gegenstände sorgfältig behandeln. Mitvermietete
Zubehörstücke wie Mobiliar etc. hat er bei Beendigung
des Mietverhältnisses im gleichen Zustand zurückzugeben.
Der Mieter hat darauf zu achten, dass beim erlassen des Mietobjekts,
Fenster und Türen vorschriftsmäßig verschlossen
sind und unnötige elektrische Geräte abgeschaltet sind,
soweit der Vermieter keine anderen Anweisungen gibt.
4. Der Mieter haftet für alle Personen, die er im Mietobjekt
untergebracht hat. Etwaige Schäden am Mietobjekt oder seinen
Bestandteilen sind unverzüglich, unabhängig vom Verschulden,
dem Vermieter und der Vermittlerin zur Kenntnis zu bringen. Wird
die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, so trägt der Mieter
jede Intensivierung des Schadens.
5. Die Nutzer sollten das Mietobjekt am Abreisetag spätestens
um 12°° Uhr verlassen.
§
3 Pflichten des Vermieters
1.
Nach Unterzeichnung des Mietvertrages ist der Vermieter verpflichtet
das Mietobjekt vereinbarungsgemäß bereit zu halten
und garantiert die alleinige und ausschließliche Belegung
durch den vermittelten Mieter (Gast).
Die
Bereitstellung des o. a. Mietobjektes bedeutet, sauber und gereinigt
und sollte keine großen Veränderungen gegenüber
der Besichtigung haben.
Durchführung von Nutzerwechsel:
Ein Bettenwechsel pro Anzahl der Betten pro Objekt ist kostenlos.
Der zweite Wechsel wird mit 10,- € pro Person berechnet.
Bettwäschewechsel alle 4 Tage oder bei Nutzerwechsel.
Reinigung des Mietobjektes jeden zweiten Tag oder bei Nutzerwechsel.
Frühstückzubereitung:
bei Appartements: die Bereitstellung von Speisen und Getränken
zur Frühstückszubereitung (Kaffee, Tee, Brot, Butter,
Wurst, Käse, Konfitüre, Joghurt, Müsli oder Flakes,
1 Flasche Mineralwasser und 1 Flasche Fruchtsaft). Bei Zimmer:
die Zubereitung eines kontinentalen Frühstücks.
2. Folgende Ausrüstung im o. a. Mietobjektes wird zugesichert.
Namensschild der Vermieter am Haus oder an der Wohnung, funktionstüchtiges
TV-Gerät mit Bedienungsanleitung, Kleiderschrank oder Garderobe
im Mietobjekt zum Aufhängen der Kleidung, ein adäquates
Bett - wie bei der Besichtigung. Tisch / Stuhl / Badezimmer.
Gebrauchsanweisung für Heizung und Warmwasserzubereiter,
deutlich sichtbar und lesbar. Der Vermieter gewährleistet
für die gesamte Mietzeit, dass er oder ein vorher genannter
Vertreter unter einer angegebenen Telefonnummer zu erreichen ist.
Das gleiche gilt für eine Anschrift, für eventuelle
Mängelrügen. Ersatzweise kann auch der Vermittler angesprochen
werden.
§
4 Mehrbelegung / Untervermietung
1.
des Appartements mit mehr als denen im Vertrag aufgeführten
Personen (Mehrbelegung) ist zunächst die schriftliche Zustimmung
der Vermittlerin MAB einzuholen.
2. Zeigt der Mieter die Mehrbelegung der Vermittlerin MAB vorher
an und der Vermieter stimmt zu, so bestimmen Vermieter und Vermittlerin
eine angemessene Mietzinserhöhung aus. Der Mieter sichert
zu, seine Mitarbeiter in geeigneter Weise davon zu unterrichten,
dass eine nicht genehmigte Mehrbelegung einen Vertragsbruch darstellt
und den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
berechtigt.
§
5 Gewährleistung / Mängel
1.
Mängel beim Mietobjekt.
Der Mieter beauftragt die Vermittlerin MAB die Mängel gegenüber
dem Vermieter zu rügen. Dem Vermieter ist die einmalige Gelegenheiten
zur Nachbesserung einzuräumen. Der Vermieter verpflichtet
sich die Mängel bis 19°° Uhr am Folgetag zu beseitigen.
2. Bei Nichteinhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungen
wird nach Erheblichkeit der Mängel der Mietzins entsprechend
angepasst.
Mängelprotokoll.
3. Bei erheblichen Mängeln erstellen die Vertragsparteien
(Mitarbeiter bzw. Mieter, Vermieter und Vermittlerin MAB) bei
einem Ortstermin ein Mängelprotokoll. Ist die Beseitigung
der erheblichen Mängel nicht möglich, oder verweigert
der Vermieter die Beseitigung, kann das Mietverhältnis fristlos
gekündigt werden. Der Anspruch auf Mietzahlung entfällt.
Weitere Ansprüche daraus für den Mieter entfallen auch
solche, die sich aus der Beschaffung eines Ersatzquartiers ergeben.
Eine Schadenersatzforderung kann nur mit rechtlichen Mitteln erfolgen.
§
6 Kündigung
1.
Der Mieter ist zur Kündigung oder zur Minderung des Mietzins
berechtigt, sofern der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt
oder Angaben zur Unterkunft objektiv falsch waren.
2. Der Vermieter kann die gebuchte Unterkunft nur aus schwerwiegenden,
nachweisbaren ( schwere Krankheit, Schäden
in der Unterkunft ...) stornieren.
§
7 Sonstiges
1.
Der Vertrag ist unter Vermittlung der Vermittlung MAB zustande
gekommen.
2. Die Vertragssprache ist deutsch. Nur diese vorliegende Vertragsversion
ist verbindlich. Das gilt auch für Auslegungsfragen.
3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Andere Rechtsordnungen
werden nicht angewandt. Gerichtsstand für Streitigkeiten
aus dem Vertag ist der Bezirk, in dem sich die Mietsache befindet
(§ 29a Abs. 1 ZPO).
4. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen
der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis
selbst. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
5. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam werden oder
eine Rechtslücke aufweisen, bleiben die übrigen Klauseln
davon unberührt. An deren Stelle tritt eine Regelung, die
dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt und
einer rechtlichen Prüfung standhält.
Verträge:
|